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Themenbeitrag

energieeffizienzrichtlinie eed

Mit Digitalisierung den Herausforderungen der Energieeffizienzrichtlinie (EED) begegnen

Wesentlicher Bestandteile der Ende Oktober hierzulande in Kraft getretenen EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) sind das Bereitstellen unterjähriger Verbrauchsinformationen für Wohnungsnutzer sowie der verpflichtende Einsatz von Funkmesstechnik in der Verbrauchserfassung. Im Interview erläutert Stephan Bause, Geschäftsführer der noventic-Tochter beyonnex, was die neuen Vorgaben für Mieter und Bestandshalter mit sich bringen. Nicht zu unterschätzen sind die Chancen für Energieeinsparungen. Zudem ist mit der nun zu installierenden Infrastruktur der Einstieg in das digitale Gebäude der Zukunft mit allen Optionen gelegt.

Herr Bause, welche Herausforderungen sind mit der Energieeffizienzrichtlinie (EED) und der damit einhergehenden Verpflichtung zu unterjährigen Verbrauchsinformationen verbunden?

Mit der am 25. Oktober 2020 vollzogenen Umwandlung der EED-Novelle in nationales Recht wird Funkmesstechnik in der Wohnungswirtschaft zur Pflicht. Das bedeutet konkret, dass neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler fernauslesbar sein müssen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass dies technisch machbar, kosteneffizient und im Hinblick auf Energieeinsparungen verhältnismäßig ist. Sind bereits nicht funkende Zähler oder Heizkostenverteiler installiert, müssen diese bis 2027 nachgerüstet oder ersetzt werden. Sofern die erforderliche Messtechnik im Haus verfügbar ist, müssen den Mietern ab 2022 auch unterjährig Informationen über ihre Energie- und Wasserverbräuche an die Hand gegeben werden.

Was bedeutet dies konkret für die Bestandshalter? Was empfehlen Sie hier?

Herkömmliche Ablese- und Abrechnungssysteme können dies nicht mehr leisten. Eine Umstellung auf eine funkbasierte Fernablesung und Abrechnung von Verbräuchen wird also über kurz oder lang auf jeden Bestandshalter zukommen. Um neue Geräte nicht vor ihrer Zeit austauschen zu müssen, sollte man bei einem anstehenden Zählerwechsel jetzt schon auf Funktechnik setzen – schließlich beträgt die Lebensdauer von Heizkostenverteilern in der Regel zehn Jahre. Kaltwasserzähler haben eine Eichfrist von sechs, Warmwasser- und Wärmezähler von fünf Jahren. Diese regulatorische Pflichterfüllung birgt aber auch neue Möglichkeiten: Die Infrastruktur kann zum Ausgangspunkt für die Digitalisierung in der Wohnungswirtschaft werden. Die Schlagworte lauten hier: effizientere Prozesse, höhere Energieeffizienz und eine direktere Vermieter-Mieter-Kommunikation.

Welche Vorteile verspricht man sich für die Mieter von unterjährigen Verbrauchsinformationen?

Sie machen die Energieverbräuche transparenter und ermuntern Bewohner Energie zu sparen. Wenn man lediglich einmal im Jahr seine Verbrauchsdaten in Form einer Abrechnung bekommt, ist das zu spät, um sein Verhalten anpassen zu können. Besonders performant ist eine unmittelbare Verbrauchsvisualisierung per App. Über diese App können Mieter seine Energieverbräuche einsehen und bei Verbrauchsspitzen bewusster das eigene Verhalten reflektieren. Auch über die App eingespielte Energiespartipps können die Energieverbräuche positiv beeinflussen. Zudem ermöglichen funkbasierte Messsysteme die Fernablesung von Verbräuchen ganz ohne Betreten der Wohnung – auch für die Hausbewohner ist das viel komfortabler.

Aber sind die erzielbaren Energieeinsparungen tatsächlich relevant?

Ja, das zeigen mehrere Erhebungen und ein Blick in die Vergangenheit. So ist seit 1981 mit der Einführung der Heizkostenverordnung in Deutschland und der damit verbundenen individuellen Abrechnung von Heizkosten in Mehrfamilienhäusern der CO2-Ausstoß in Gebäuden deutlich gesunken. In einer aktuellen Studie hat das Beratungsunternehmen Ecofys das wirtschaftliche Einsparpotenzial der unterjährigen Verbraucherinformation im Wärmesektor hierzulande ermittelt. Danach entspricht dieses dem jährlichen Heizenergieverbrauch einer Millionenstadt wie Hamburg. Auch ein Feldtest der Deutschen Energieagentur dena hat gezeigt, dass Verbraucher die zusätzlich zu ihrer Heizkostenabrechnung unterjährige Verbraucherinformationen erhalten, ihr Verhalten kurzfristig und nachhaltig verändern und dadurch signifikant Energie einsparen.

Inwieweit lohnt sich die Pflicht zur Funkmesstechnik verbunden mit der unterjährigen Verbrauchsinformation auch für Eigentümer?

Ein praktischer Nutzen ist, dass die Koordination von Ableseterminen entfällt. Für Bestandshalter eröffnen sich aber auch Chancen, die über das reine Metering hinausgehen. So sichert ihnen der Einbau einer digitalen und fernauslesbaren Infrastruktur mit interoperabler Gerätetechnik Entscheidungsfreiheit für die Zukunft. Kommende Innovationen lassen sich in einem interoperablen System problemlos und herstellerunabhängig integrieren. Funkbasierte (AMR) und interoperable (OMS) Systeme, wie sie bei Geräten von QUNDIS zum Einsatz kommen, sorgen für eine Infrastruktur, aus der sich zusätzliche Mehrwerte generieren lassen. Beispielsweise erlaubt eine Visualisierung der Verbrauchsdaten über die App “Home” ein direktes Auslesen der Energieverbräuche.

Sie haben kommende Innovationen angesprochen. Meinen Sie damit auch solche die direkt oder indirekt mit dem Smart Meter Rollout zusammenhängen?

Ja, denn die vernetzte und digitale Infrastruktur ist auch der Grundstein für eine Bündelung des Submetering und Smart Metering über ein Smart Meter Gateway. So verbindet etwa der Full-Service Messdienstleister KALO die eingesetzte Funktechnologie über ein CLS Device mit einem Smart Meter Gateway und kann so sämtliche Verbrauchsdaten zentral sammeln und auswerten. Die damit möglichen Bündelangebote sind der Schlüssel für effizientere Prozesse. Bei diesen Smart Meter Gateways handelt es sich um die zentralen Kommunikationseinheiten der dezentralen Energiewende an der Schnittstelle zwischen Gebäude und den Energienetzen. Sie empfangen und speichern Daten und stellen diese den Netzbetreibern und weiteren Marktakteuren wie Stromlieferanten zur Verfügung. Dies eröffnet ganz neue Geschäftsmodelle etwa im Bereich der Elektromobilität.